Pflegedienst Qualitas - hauskrankenpflege

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet jegliche Pflegeleistungen für und am Patienten in seiner häuslichen Umgebung. Dadurch können für Pflegebedürftige mögliche stationäre Aufenthalte oder ein Umzug in ein Heim weitestgehend vermieden werden, so dass sie so lange wie möglich in ihrem sozialen Umfeld verbleiben können.

Pflegekonzept

Während der häuslichen Krankenpflege ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Pflegekraft ein wichtiger Bestandteil. Deshalb setzen wir auf eine stetige Bezugspflege und minimieren den Wechsel der Pflegekräfte. Wir betreuen unsere Patienten umfassend und kompetent. Dabei gehen wir von individuellen Ressourcen jedes Einzelnen aus, um so möglichst viel Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Unsere Mitarbeiter:innen üben ihre Dienstleistung im Bereich Gesundheitspflege zum Wohle des Einzelnen und dessen Familie aus.

In unseren Einrichtungen haben wir uns für eine Orientierung an der Strukturierten Informationssammlung (SIS) entschieden. Sie ermöglicht, dass eine konsequent an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person orientierte Maßnahmenplanung erfolgen kann. Hierbei werden zuerst von unseren Pflegefachkräften die Erwartungen, individuelle Wünsche und Bedürfnisse, unter Einbeziehung der Angehörigen und Betreuer erfragt. Die Pflegefachkraft erhebt aus ihrer Sicht die pflegefachliche Einschätzung und beschreibt die kognitiven, psychischen und körperlichen Fähigkeiten. Sie berücksichtigt die krankheitsbezogenen Anforderungen und Belastungen und bezieht die sozialen Beziehungen mit ein. Die Selbstversorgung des Patienten steht im Vordergrund.

Mit Hilfe dieser Betrachtung können wir überprüfen, in welchen Bereichen ein individueller Pflegebedarf des Patienten besteht und so eine ganzheitliche Pflegeplanung und -Dokumentation erstellen. Bestandteil hierbei kann der Bedarf nach einer häuslichen Krankenpflege sein. Somit gewährleisten wir eine individuelle Anpassung auf den Pflegebedürftigen und seine Pflegesituation.

Pflegeleitbild

Unsere Angebote zur häuslichen Krankenpflege beinhalten ambulante Leistungen nach dem Krankenpflegegesetz (§37 SGB V), um beispielsweise einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen, und nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) für Menschen mit einem Grad an Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Dazu zählen:

Behandlungspflege: wird von Patienten am häufigsten benötigt, um die ärztliche Behandlung zu sichern. Dazu zählen medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen und Medikamenten, Verbandswechsel oder die Dekubitusversorgung,

Grundpflege: beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege, Mobilität, Training von Fähigkeiten und Ernährung,

Hauswirtschaftliche Versorgung: umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung,

Seniorenbetreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen,

Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: bezügl. Pflegeeinstufung, Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), sowie

Verhinderungspflege: sollte die bestehende Pflegekraft einen gewissen Zeitraum nicht verfügbar sein (Urlaub) unterstützen wir während der Abwesenheit.

Um ein maßgeschneidertes Pflegeangebot aufzustellen betrachten wir die körperliche, geistig-seelische und soziale Individualität eines jeden Menschen äußerst komplex.

> §37 SGB V, §36 SGB XI

Unser Selbstverständnis

Wir sehen den Menschen als Partner, der eine Leistung erwartet, begegnen ihm zuvorkommend und mit Respekt. Unsere Pflege soll für den Patienten und dessen Angehörige transparent sein. Es ist unser Ziel, eine Situation herzustellen, in der sich der Patient wohl fühlt, weitestgehend unabhängig bleibt und Begleitung in seinen verschiedenen Lebensphasen erhält.

Wir pflegen einfühlsam, zielorientiert, individuell und ökonomisch, mit dem Ziel die Fähigkeit zur Selbstversorgung und Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen zu sichern und zu fördern.

Unsere Mitarbeiter:innen sind umfassend ausgebildet und werden regelmäßig geschult. Veränderungen und Neuerungen in den Bereichen Pflegewissenschaft und Pflegetechnik werden durch Aus-, Fort- und Weiterbildung vom Pflegeteam umgesetzt.

Eine sehr enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Apotheken und Betreuern setzen wir voraus, um eine optimale Versorgung der Patienten sicher zu stellen. 

Qualität

In unserem Unternehmen wird ein Qualitätssicherungssystem entsprechend den gesetzlichen Anordnungen konsequent umgesetzt, um die Pflege unserer Patienten kontinuierlich zu verbessern. Die gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung, entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen nach §§ 113 und 113a ff SGB XI, sowie Expertenstandards und Richtlinien sind für uns auch für die häusliche Krankenpflege bindend.

Zur Erfassung des Ist-Zustandes der pflegerischen und versorgungsbezogenen Qualität werden u.a. regelmäßige Fallbesprechungen und interne Qualitätsprüfungen durchgeführt. Die Wünsche und Bedürfnisse von Gästen und Angehörigen werden ebenso wie Beschwerden jederzeit aufgenommen und ausgewertet. Die daraus folgenden Möglichkeiten werden in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess umgesetzt.

Dabei beteiligen sich alle Mitarbeiter:innen an der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Die zentrale Verantwortung für das Qualitätsmanagement liegt bei der Qualitätsbeauftragten der Einrichtung, die einrichtungsbezogene Zuständigkeit bei der Heimleitung und der Pflegedienstleitung.

> §§ 113 und 113a ff SGB XI

Kosten

Plötzlich ist es soweit – es geht nicht mehr ohne ein wenig Hilfe im Alltag. Aber wer kommt für die Pflegekosten auf?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlungspflege im häuslichen Bereich, wie zum Beispiel Verbände, Injektionen und Infusionen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung. Der Pflegebedürftige beteiligt sich mit 10% der Behandlungskosten pro Tag, jedoch max. 10 € für max. 28 Tage. Zusätzlich fallen für die Verordnung einmalig 10 € an. 

Erhält ein Patient gleichzeitig Geldleistungen der Pflegeversicherung, wird eine „einfache“ Behandlungspflege (etwa Insulininjektion) über die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Die Pflegekasse finanziert ebenfalls bestimmte häusliche Verrichtungen über die Pflegeversicherung. Hierfür ist die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in definierten Pflegegrade erforderlich. Die Pflegeversicherung staffelt Ihre Leistungen in fünf Stufen.

Kalkulieren Sie auch die sogenannte Investitionskosten für die ambulante Pflege mit ein, die zusätzlich zu den Pflegekosten anfallen. Unser Erfahrungswert beträgt ca. 5% von der tatsächlich erbrachten Leistung.

> §37 SGB V, §36 SGB XI

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