Pflegedienst Qualitas - Tagespflege

Ambulante Tagespflege

Als Ergänzung zur häuslichen Pflege bieten wir tagsüber pflegebedürftigen, älteren Menschen eine zusätzliche Betreuung und pflegerische Hilfe, die sich an den Strukturen des normalen Alltags orientiert. Dadurch kann eine stationärer Heimaufnahme vermieden werden, da die eigene Wohnung und das soziale Umfeld bestehen bleiben.

Alle Gäste bekommen die Gelegenheit, sich an den Aktivitäten des täglichen Lebens zu beteiligen, um die Selbstständigkeit weiterhin zu fördern. Dabei steht die Persönlichkeit und die individuellen Bedürfnisse des Gastes bei uns im Mittelpunkt, um neue Lebensqualität und Lebensfreude zu schaffen.


Gründe für die Aufnahme in unserer Tagespflegestätte können sehr individuell sein, jedoch spielen die sich verschlechternde Gesundheit, Abnahme der Kräfte und Einschränkung der körperlichen sowie geistigen Fähigkeiten immer eine wichtige Rolle. Obwohl bei den meisten Gästen eine unabhängige Lebensführung eingeschränkt und Hilfe und Pflege in einem oft beträchtlichen Ausmaß erforderlich ist, bleiben in der Regel noch Fähigkeiten erhalten, um bestimmte Entscheidungen zu treffen und sich ein Stück der Unabhängigkeit zu bewahren. Von diesen Fähigkeiten hängt die Lebensqualität der Menschen in der Tagespflegestätte ab. Deshalb steht bei uns im Mittelpunkt die Selbstständigkeit der Gäste zu erhalten und fördern.

In unserer Einrichtung können Menschen aller Konfessionen, Weltanschauungen und Nationalitäten aufgenommen werden. Es werden pflegebedürftige Menschen aller Pflegestufen gepflegt und betreut. Allen Gästen stehen eine adäquate Pflege und Betreuung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zur Verfügung.

Unser primäres Angebot richtet sich an Menschen, die pflegebedürftig sind oder körperliche und/oder geistige Einschränkungen vorweisen, wie:

  • körperbehinderte Pflegebedürftige
  • altersverwirrte Pflegebedürftige
  • chronisch psychisch kranke Menschen
  • gerontopsychiatrisch bzw. demenziell erkrankte Pflegebedürftige
  • Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigen
  • Menschen die zu Hause gepflegt werden und vorübergehend zu uns kommen bzw. Probewohnen wollen

Die Tagespflege wird allen pflegebedürftigen und nicht pflegebedürftigen Mitmenschen angeboten, die nicht allein und isoliert leben wollen, sondern eine bessere Lebensqualität durch Gesellschaft und Unternehmungen haben möchten.

> §41 SGB IX

Unser Selbstverständnis

  • alle unsere Gäste werden in Ihrer Gesamtheit angenommen und respektiert
  • die Pflegemaßnahmen werden nach den individuelle Bedürfnissen und nur in Absprache mit dem Gast, seinen Angehörigen und Bezugspersonen gemeinsam ausgewählt
  • jegliche Aktivitäten werden auf Grundlage des täglichen Lebens geplant, durchführt und dokumentiert
  • religiöse und kulturelle Vorstellungen finden Berücksichtigung
  • alle Berufsgruppen sind gleichberechtigte Partner, die sich gegenseitig bei der Pflege der uns anvertrauten Menschen unterstützen und ergänzen
  • unser Wissen wird ständig erweitert, um nach aktuellen Pflegerichtlinien, Standards und neusten Erkenntnissen der Pflege zu arbeiten
  • jeder trägt zu einer Atmosphäre der Offenheit und des Vertrauens bei
  • in Konfliktsituationen werden alle Standpunkte offen gelegt, bewertet und es wird gemeinsam eine Lösung anstreben.

Pflegekonzept

Unser Ziel ist es, die Unabhängigkeit des Gastes und die vorhandenen Fähigkeiten so weit möglich zu erhalten oder wiederherzustellen.

Dazu wird im offenen Gespräch festgestellt, wie der Betroffene seine Situation wahrnimmt. Erfahrungswerte von Angehörigen werden ebenfalls berücksichtigt – dabei erfolgt die Feststellung zur Rolle und des Bezuges des Angehörigen. Hierbei wird ein ganzheitlich fördernder Pflegeprozess anhand der Aktivitäten des täglichen Lebens beschrieben. Dies sind insbesondere Aktivitäten, die wir (fast) alle tun oder erleben, um den Alltag selbständig zu bewältigen. Es werden sechs Themenfelder betrachtet:

Kognition und Kommunikation

– sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren und zu interagieren, sowie Risiken und Gefahren erkennen

Mobilität und Bewegung

– sich frei und selbstständig innerhalb und außerhalb der Wohnung bzw. des Wohnbereichs bewegen

Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen

– es zeigt sich durch gesundheitliche Einschränkung, Belastung und deren Folgen ein pflegerisch-fachlich Unterstützungsbedarf – insbesondere bei Bewältigung von Risiken (z.B. Schmerz, Schlaf, Inkontinenz)

Selbstversorgung Pflege fördert und unterstützt die individuelle Körperpflege

– in der Lage sein z.B. Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken, etc. selbstständig und / oder mit Unterstützung zu realisieren

Leben in sozialen Beziehungen

– Aktivitäten im näheren Umfeld und im außerhäuslichen Bereich selbstständig gestalten und, falls erforderlich, wer dabei unterstützt (Angehörige, Bekannte, Pflegepersonal, Therapeuten) – in diesem Lebensbereich spielen Tagesgestaltung, Hobbys, Interessen und selbständige Aktivitäten eine Rolle

Wohnen und Häuslichkeit

– können die eigenen Bedürfnisse in Hinblick auf Wohnen und Häuslichkeit in unserer Einrichtung umsetzen werden – sie sind wichtig für den Erhalt der Gesundheit, Kompetenz, Wohlbefinden und die Möglichkeit, sich zu orientieren, sowie Sicherheit durch Vertrautes zu erlangen

Der Gast und dessen Bezugsperson:en werden in die Pflegeplanung mit eingebunden, um vorhandene Fähigkeiten, Ressourcen und auch Bedürfnisse festzulegen. Eine wichtige Rolle spielen die bisherigen Erfahrungswerte, wie z.B.: Umgebung und Lebensweise, Entwicklungsprozesse, Gesundheit und Krankheit, Defizite und Ressourcen.

Mit Hilfe dieser Betrachtung können wir überprüfen, in welchen Bereichen ein individueller Pflegebedarf des Patienten besteht und so eine ganzheitliche Pflegeplanung und -Dokumentation erstellen. Der Bedarf an einer Tagespflege kann hierbei ein Bestandteil sein.

Somit ergibt sich unser Aufgabenbereich unter folgenden Aspekten:

  • mit Pflegebedürftigen und deren Bezugspersonen fördernd kommunizieren,
  • sie individuell ermutigen und in ihrem Beziehungssystem unterstützen und
  • sie anleiten, beraten, fördern und begleiten.

Diese Pflegebehandlungen sollen die vorhandenen Fähigkeiten eines Menschen unterstützen und fördern, mit dem Ziel, die für sie relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens zu erhalten oder sogar wieder herzustellen.

Qualität

In unserer Einrichtung wird ein geplantes und auf die Einrichtung abgestimmtes Qualitätssicherungssystem durchgeführt, um die Pflege und Versorgung der Gäste kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren. Mit Hilfe eines standardisierten Dokumentationssystems werden die Phasen des Pflegeprozesses zeitnah und nachvollziehbar erfasst. Regelmäßige Besprechungen dienen der Informationsweitergabe zwischen allen an der Pflege und Betreuung beteiligten Akteuren.

Zur Erfassung des Ist-Zustandes der pflegerischen und versorgungsbezogenen Qualität werden u.a. regelmäßige Pflegevisiten, Fallbesprechungen und interne Qualitätsprüfungen durchgeführt. Die Wünsche und Bedürfnisse von Gästen und Angehörigen werden ebenso wie Beschwerden jederzeit aufgenommen und ausgewertet. Die daraus folgenden Möglichkeiten werden in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess umgesetzt.

Dabei beteiligen sich alle Mitarbeiter/innen an der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Die zentrale Verantwortung für das Qualitätsmanagement liegt bei der Qualitätsbeauftragten der Einrichtung, die einrichtungsbezogene Zuständigkeit bei der Heimleitung und der Pflegedienstleitung.

> §§ 113 und 113a ff SGB XI

Kosten der Tagespflege

Sollte eine häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden oder ergänzende stärkende Maßnahmen erforderlich sein, finanziert die Pflegekasse eine Tagespflege für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrade 2 bis 5. Die Einstufung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse des Patienten. In Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst der Krankenkasse wird der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt.

Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung der Gäste von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen der Tagespflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. 

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat

  1. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 einen Gesamtwert bis zu 689 Euro,
  2. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 einen Gesamtwert bis zu 1 298 Euro,
  3. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 einen Gesamtwert bis zu 1 612 Euro,
  4. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 einen Gesamtwert bis zu 1 995 Euro.

Pflegebedürftige können die Leistungen unserer Tagespflege in Kombination mit ambulanten Pflegeleistungen (etwas häuslicher Krankenpflege) oder mit Pflegegeld in Anspruch nehmen, ohne den Anspruch der Kombinationsleistungen zu mindern.

Zu den einzelnen Leistungsmodulen, welche die Pflegekassen übernehmen, beraten wir Sie gern persönlich und stellen mit Ihnen ein individuelles Leistungsangebot zusammen.

> §41 SGB IX

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